1. Zulassung beantragen
An der Meisterprüfung kann teilnehmen, wer zuvor die „Zulassung zur Meisterprüfung in Gebäudereiniger-Handwerk“ erhalten hat. Diese ist individuell bei der jeweiligen zuständigen Handwerkskammer zu beantragen.
Sie können zur Meisterprüfung zugelassen werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen bei der Handwerkskammer nachweisen:
- abgelegte Gesellen‑, Abschluss- oder Facharbeiterprüfung im Handwerk oder einem anerkannten Ausbildungsberuf (der Nachweis: erfolgt mittels Prüfungszeugnis) oder
- einschlägige praktische Tätigkeit im Sinne von § 49 Abs. 3 HwO (der Nachweis erfolgt mittels Handwerkskarte, Arbeitsbescheinigungen/-zeugnisse)
Um den Meistertitel zu erwerben und zu führen, benötigen Sie 4 erfolgreich abgeschlossene Teilabschlüsse, die unabhängig voneinander abgelegt werden können:
- Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten
- Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse
- Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen rechtlichen Kenntnisse
- Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Dabei wird im Rahmenlehrplan für Teil I und II empfohlen, mit Teil III zu beginnen; ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Prüfungen vor der Handwerkskammer sind nicht Bestandteil des Vorbereitungslehrgangs, sondern finden gesondert statt.
2. Zum Lehrgang anmelden
Melden Sie sich einfach direkt über das Formular am Ende des Beitrags an.
3. Aufstiegs-BAföG beantragen
(BAföG Amt ist abhängig von Ihrem Wohnort)
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das „Aufstiegs-BAföG“ (früher: „Meister-BAföG“) bietet finanzielle Unterstützung für Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in oder Betriebswirt/in. Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Weitere Informationen sowie alle Förderämter finden Sie unter:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/foerderaemter-und-beratung.php